Historie

Historie

Hessen hat 2016 als erstes Bundesland das eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Fachrichtungen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) eingeführt. Die Ausübung des eigenständigen Promotionsrechts erfolgt an hochschulübergreifenden oder hochschulinternen Promotionszentren. Voraussetzung für die Bewilligung des eigenständigen Promotionsrechts ist, dass mindestens 12 Professorinnen und Professoren einer Fachrichtung ihre Forschungsstärke durch eingeworbene Drittmittel, eine Mindestzahl an Publikationen sowie Erfahrungen in der Betreuung- und Begutachtung von Doktorandinnen bzw. Doktoranden nachweisen. Die Qualität in der Promotion wird auch durch weitere Faktoren gesichert, wie durch die Trennung von Betreuung und Begutachtung sowie mindestens zwei Begutachtende.

Zum 1. Januar 2017 wurde der Hochschule RheinMain gemeinsam mit der Frankfurt University of Applied Sciences und der Hochschule Fulda durch den Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst, Boris Rhein, das Promotionsrecht für die Fachrichtung Soziale Arbeit verliehen. Im Jahr 2019 ist die Hochschule Darmstadt hinzugekommen.

Die Ausübung des Promotionsrechts wird im Rahmen des Promotionszentrums Soziale Arbeit, einer hochschulübergreifenden wissenschaftlichen Einrichtung der Partnerhochschulen umgesetzt. Für die vier Partnerhochschulen ergeben sich durch die hochschulübergreifende Vernetzung erhebliche Synergien bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, da auf bereits gewachsene Strukturen und Kooperationen rekurriert werden kann. Das Promotionszentrum mit Sitz in Wiesbaden ist eine wissenschaftliche Einrichtung der vier Partnerhochschulen.

Zum Kernbereich des hochschulübergreifenden Promotionszentrums gehört die Organisation und Durchführung von Promotionen in der Fachrichtung Soziale Arbeit. Dies umfasst u.a. die Bereitstellung eines Angebots zur Beratung, die administrative Betreuung, die Abwicklung der Promotionsverfahren, die Bereitstellung eines Angebots zur Vermittlung von Kompetenzen und Qualifikationen für Promovierende, die Entwicklung und Organisation von Unterstützungsangeboten für Professorinnen und Professoren, die Promotionen betreuen oder begutachten, sowie die wissenschaftliche Ausbildung und Förderung der Doktorandinnen und Doktoranden.

Das Promotionsrecht gilt zunächst für fünf Jahre und kann - eine positive Evaluation vorausgesetzt - verlängert werden. In jedem Fall können alle vom Promotionsausschuss angenommenen Dissertationsvorhaben auch über diesen Zeitraum hinaus unabhängig von den Evaluationsergebnissen und politischen Entscheidungen im Promotionszentrum Soziale Arbeit abgeschlossen werden.