Doktorand:in werden

Doktorand:in werden

Promotionsinteressierte, die am hochschulübergreifenden Promotionszentrum Soziale Arbeit promovieren möchten, sollten zunächst sicherstellen, dass Sie die Bedingungen zur Annahme als Doktorand:in erfüllen. Die Bedingungen zur Annahme als Dokorand:in regelt die jeweils aktuell gültige Promotionsordnung.

Bedingung für die Annahme als Doktorand sind (§ 5 Abs. 4):
a) ein fachlich einschlägiger Masterabschluss nach einem Studium mit insgesamt 300 Leistungspunkten gemäß ECTS und einem Gesamtergebnis mit mindestens der Note 2,0
b) oder ein fachlich einschlägiger Hochschulabschluss nach § 2 Abs. 2, Satz 2 (s.a. Abs. 5).

Promotionsinteressierte, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, jedoch
a) ein Hochschulstudium in einem der Sozialen Arbeit verwandten Fachgebiet;
b) ein Hochschulstudium in der Sozialen Arbeit mit weniger als acht Fachsemestern abgeschlossen haben;
c) einen Masterabschluss schlechter als 2,0 oder dem entsprechenden ECTS-Rang B nachweisen
können ein Eignungsfeststellungsverfahren / Aptitude Assessment Procedure durchlaufen (siehe § 5 Abs. 5).

Die Möglichkeit zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen können hier geklärt werden.

Bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen oder dem Ablauf des Eignungsfeststellungsverfahrens wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin des Promotionsausschusses:

Dr. Sylvia Pannowitsch
Hochschule Fulda
sylvia.pannowitsch@sw.hs-fulda.de
+49 661 9640-2037

Wenn Sie sich für eine Promotion am Promotionszentrum entscheiden, müssen Sie zunächst selbstständig eine/n Betreuer:in für Ihr Promotionsvorhaben finden. Die/der Betreuer:in der Promotion muss Professor:in am Promotionszentrum Soziale Arbeit sein. Welche Professor:innen der Partnerhochschulen als Betreuer:in in Frage kommen, finden Sie auf unserer Webseite nach Hochschulzugehörigkeit und nach thematischem Schwerpunkt gegliedert.

Promotionsinteressierte können sich anhand der Profilseiten der Mitglieder über die jeweiligen Forschungsschwerpunkte informieren und die infrage kommenden Professor:in anschreiben und um ein Gespräch zur Erörterung einer Betreuung bitten.

Die Wahl der/s Betreuer:in orientiert sich zunächst am eigenen Promotionsinteressengebiet. Im Arbeitsalltag muss es jedoch auch praktisch und menschlich passen. Es lohnt sich, bereits in einem Vorgespräch über die Art der künftigen Zusammenarbeit und Betreuung zu sprechen. Das Handbuch "Gemeinsam die Promotion gestalten" des Qualitätszirkels Promotion gibt Empfehlungen für die Gestaltung des Promotionsprozesses.

Im Falle einer Betreuungsübernahme wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Ob eine Zweibetreuung einbezogen wird, kann mit der/dem Erstbetreuer:in besprochen werden. Diese muss nicht zwingend dem Promotionszentrum angehören (siehe §7 der Promotionsordnung).

Erstellen Sie in enger Abstimmung mit ihrer/m Betreuer:in ein ausführliches Exposé. Das Exposé enthält das Thema, eine zu bewältigende Fragestellung, die Rezeption der aktuellen einschlägigen Literatur (Stand der Forschung), die Bezüge zu für die Soziale Arbeit relevanten Theorien und Bezug zum Forschungsprogramm des Promotionszentrums, die Ziele und den eigenen Beitrag zur Bereicherung der Forschungslandschaft (Definition der Forschungslücke), die Beschreibung und Begründung der Vorgehensweise und die vorgesehenen Methoden sowie den mit der/dem Betreuer/in abgestimmten Zeit- und Arbeitsplan. Das Exposé ist mit der Erklärung zu versehen, in welcher Sprache die Dissertation verfasst werden soll. Das Exposé soll max. 20 Seiten (ohne Literaturverzeichnis) umfassen (vorgegebenes Format: Arial 11 pt., Zeilenabstand 1,5, Seitenränder: 2,5 cm).

Sind die/der Promotionsinteressent:in und die/der Erstbetreuer:in übereingekommen, dass das Exposé abgabebereit ist, wird das Exposé mit dem Annahmegesuch und den in der Promotionsordnung angegebenen Unterlagen beim Promotionsausschuss eingereicht. Die Checkliste I listet die für die Bewerbung wichtigsten Informationen und Unterlagen in einer Übersicht auf.

Die vollständige Bewerbung kann jeweils zum 15.01., 15.05. und 15.09. eingereicht werden. Die Bewerber:innen erhalten in der Regel ca. 8 Wochen nach dem Stichtag eine schriftliche Antwort des Promotionsausschusses.

Die vollständigen Antragsunterlagen senden Sie bitte in postalischer und digitaler Form an folgende Adresse:
(Die digitalen Bewerbungsunterlagen bitte in einer PDF zusammenfassen.)

Hochschule Fulda
Promotionszentrum Soziale Arbeit
z.Hd. von Dr. Sylvia Pannowitsch
Leipziger Straße 123
36037 Fulda
Promotionszentrum.Soziale-Arbeit@hs-rm.de

Wenn Sie möchten, können Sie sich nach der erfolgreichen Annahme als Doktorand:in an der Partnerhochschule Ihrer Erstbetreuung immatrikulieren. Informationen über den Immatrikulationsprozess der einzelnen Partnerhochschulen finden Sie auf folgenden Seiten:

Immatrikulation an der Hochschule Darmstadt

Immatrikulation an der Hochschule Fulda

Immatrikulation an der Frankfurt University of Applied Sciences

Immatrikulation an der Hochschule RheinMain

Wir beraten Sie gerne persönlich!


Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin oder Webex-Meeting mit uns.

Alexandra Zein
Koordinatorin des hochschulübergreifenden Promotionszentrums Soziale Arbeit

promotionszentrum.soziale-arbeit@hs-rm.de

Fristen zur Einreichung des Aufnahmeantrags

15.01.2025
15.05.2025
15.09.2025