Organisation

Organisation

Das Land Hessen hat mit der Gründung des Promotionszentrums Soziale Arbeit die besondere Forschungsstärke der Partnerhochschulen Frankfurt University of Applied Sciences, Hochschule Darmstadt, Hochschule Fulda und Hochschule RheinMain in der Fachrichtung Soziale Arbeit anerkannt. Am Promotionszentrum Soziale Arbeit wird seit 2017 der Doktor der Philosophie (Dr. phil.) vergeben. Dem Promotionszentrum gehören aktuell 26 forschungsstarke Professor:innen an. Alle am Promotionszentrum beteiligten Professor:innen haben ihre Forschungsstärke durch eine Mindestzahl an Publikationen, eingeworbenen Drittmitteln sowie Erfahrungen in der Begleitung von Promotionen nachgewiesen.

Die zentrale Aufgaben des Promotionszentrums ist die Organisation und Durchführung von Promotionen in der Fachrichtung Soziale Arbeit. Das Promotionszentrum umfasst einige organisatorische Einheiten, die sich diesem Ziel widmen.

 

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle des Promotionszentrums berät Promotionsinteressierte und Promovierende, organisiert und administriert die Bewerbungs- und Zulassungsprozesse und stellt wissenschaftliche Weiterbildungsangebote für die Promovierenden bereit. Sie ist auch Ansprechpartnerin für Professorinnen und Professoren, die Promotionen betreuen oder begutachten.

 

Leitungsgremium

Das Leitungsgremium besteht aus 4 gewählten professoralen Mitgliedern. Zu den Aufgaben der Zentrumsleitung zählen unter anderem:

  • die organisatorische Ermöglichung der Ausübung des Promotionsrechts für forschungsstarke Bereiche,
  • die Weiterentwicklung strukturierter Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Hochschule,
  • die Entwicklung des Veranstaltungsangebots für Promovierende,
  • die Entwicklung und Sicherung von Qualitätsstandards,
  • die Erfüllung der jährlichen Berichtspflicht.

 

Beirat

Dem Beirat gehören die jeweiligen Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten für Forschung und Entwicklung der Partnerhochschulen an. Der Beirat tagt mindestens zweimal im Jahr und hat grundsätzlich eine beratende und empfehlende Funktion. Bei Maßnahmen und Entscheidungen des Leitungsgremiums mit grundsätzlicher und/oder strategischer Bedeutung besitzt der Beirat ein Vetorecht.

 

Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung tagt jeweils hochschulöffentlich mindestens einmal im Jahr und wird vom Leitungsgremium des Promotionszentrums einberufen. Im Rahmen der Mitgliederversammlung werden Empfehlungen zur Entwicklung des Zentrums formuliert, des Weiteren nimmt die Mitgliederversammlung den Rechenschaftsbericht der Zentrumsleitung entgegen.

 

Promotionsausschuss

Voraussetzung für die Aufnahme als Doktorandin bzw. Doktorand in das Promotionszentrum Soziale Arbeit ist die Zustimmung des Promotionsausschusses zu dem geplanten Promotionsvorhaben und den eingereichten Bewerbungsunterlagen. Der Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand, über die Eröffnung des Promotionsverfahrens sowie die Durchführung der Disputation.

 

Download:

Satzung des hochschulübergreifenden Promotionszentrums Sozialen Arbeit